Allgemeine Geschäftsbedingungen
Weihnachtsmarkt

Bottroper Weihnachtszauber 2016

§ 1 Veranstaltung

(1) Die Firma „Holger Czeranski, Marvin Fleischer und Stephan Kückelmann GbR“ (im Folgenden „4point events“ genannt) veranstaltet von Samstag, 12. November bis Donnerstag, 22. Dezember 2016 im Bereich des Rathausplatzes den „Bottroper Weihnachtszauber“ (im Folgenden „Weihnachtszauber“ genannt).

(2) Die Verkaufs- und Betriebszeit ist wie folgt festgelegt:RathausplatzDonnerstag bis Sonntag: 15 Uhr bis 22 UhrTotensonntag, den 20.11.2016: 18 Uhr bis 22 Uhr19. bis 22.12.2016: 15 Uhr bis 22 UhrAltmarktMontag bis Samstag: 11 Uhr bis 20 UhrSonntag 15 Uhr bis 20 UhrNach Belieben dürfen Aussteller am Altmarkt abends bis 22 Uhr sowie an den Markttagen (Mittwoch und Samstag) bereits um 8 Uhr morgens öffnen. Evtl. Änderungen der Öffnungszeiten kann 4Point Events mit der Platzzuteilung festle

§ 2 Waren- und Leistungsangebot

(1) Es werden nur Waren und Leistungen zugelassen, die dem Niveau und dem besonderen Charakter des Weihnachtszaubers entsprechen. Ob diese Voraussetzungen vorliegen, entscheidet 4point events in jedem Fall nach freiem Ermessen. Es werden nicht zugelassen: Sammlungen, Lotterien, Ausspielungen aller Art sowie die Mitwirkung von lebenden Tieren. Ausnahmen sind nach vorheriger Absprache mit 4Point Events möglich.

(2) Es dürfen nur Waren und Leistungen angeboten werden, die von 4point events ausdrücklich schriftlich zugelassen worden sind. Die zugelassenen Waren und Leistungen müssen tatsächlich angeboten werden. Bei dem Verkauf von Lebensmitteln ist das Anlageblatt „Merkblatt für Lebensmittelstände“ zu beachten.

§ 3 Teilnahme

(1) Wer auf dem Weihnachtszauber Waren und Leistungen anbieten will, muss sich auf einem von ihm bei der Firma 4point events anzufordernden Formblatt unter genau spezifizierter Angabe seines Angebotes um die Zuweisung einer von 4Point Events bereitgestellten Verkaufseinrichtung (im folgenden „Stand“ genannt) bewerben.

(2) Die Zuweisung eines in § 6 dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen aufgeführten Standes liegt im freien Ermessen von 4point events. Dieser wird dem Bewerber mitgeteilt und kann unter Auflagen und Bedingungen erteilt werden.

(3) Mit dem Eingang des von beiden Parteien unterschriebenen Vertrages kommt zwischen dem Teilnehmer und 4point events ein Vertrag nach diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen zustande. Es gilt eine Widerrufsfrist von 8 Tagen. Erfolgt der Widerruf nicht durch eingeschriebenen Brief, ist der Bewerber im Streitfall für den Zugang des Widerrufs beweispflichtig.

(4) Für die Zuweisung entstehen Kosten gemäß §6 dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen.

(5) Kurz vor Beginn des Weihnachtszaubers teilt 4point events dem Teilnehmer den genauen Standort seines Standes und den Zeitpunkt des Bezuges verbindlich mit (Platzzuteilung). Der Teilnehmer darf einen ihm zugeteilten Stand in keinem Falle Dritten überlassen.

(6) Öffentlich–rechtliche Genehmigungen jedweder Art (insbesondere solche, die nach dem öffentlichen Bau- oder Ordnungsrecht erforderlich sind) werden durch die Teilnahmebestätigung weder ersetzt noch in Aussicht gestellt. Dies gilt auch für die Fälle, in denen die Stadt Bottrop Genehmigungsbehörde ist. Die Beantragung oder Einholung notwendiger öffentlich-rechtlicher Genehmigungen oder Erlaubnisse sowie die Beachtung öffentlich-rechtlicher Vorschriften ist allein Sache des Ausstellers.

§ 4 4point events – bereitgestellte Verkaufseinrichtungen

(1) Die von 4point events gestellte Verkaufseinrichtung hat je nach Bedarf eine unterschiedliche Größe. Die Verkaufseinrichtung verfügt über keine Stromzuleitung und keine Wasser Zu- und Ableitung. Diese müssen auf Kosten des Mieters eingebracht werden. Der Anschluss an das Stromnetz darf nur durch den von 4point events beauftragten Elektriker vorgenommen werden. Die Wasserzuleitung muss beheizbar sein.

(2) Jede bauliche Veränderung ist ihm hierbei untersagt. Alle durch den Teilnehmer eingebrachten Teile müssen rückstandslos entfernt werden. Bei Zuwiderhandlungen ist Schadenersatz zu leisten.

(3) Die von 4point events gestellte Verkaufseinrichtung wird vor Übergabe an den Teilnehmer auf Wetterfestigkeit, insbesondere auf Regendichtigkeit, überprüft. Stellt sich nach Übergabe der Verkaufseinrichtung heraus, dass diese nicht vollkommen wetterfest, insbesondere regendicht ist, steht dem Teilnehmer nur ein Nachbesserungsrecht zu. Ist die Nachbesserung endgültig nicht möglich, kann der Teilnehmer in Anwendung des § 536 (1) BGB Minderung des Teils des Kostenbeitrages verlangen, der auf die Überlassung der Verkaufseinrichtung entfällt. Weitergehende Ansprüche – insbesondere Schadenersatzansprüche – sind ausgeschlossen.

§ 5 Gemeinsame Vorschriften für Verkaufseinrichtungen

(1) Bei der Installation von elektrischen Geräten (z.B. Beleuchtung, Heizgeräte etc.) sind die VDE-Bestimmungen einzuhalten. Insbesondere dürfen nur Geräte eingesetzt werden, die nach VDE 701/702 geprüft sind. Zuwiderhandlungen sowie die Überschreitung des beantragten Anschlusswertes (kW) haben die Abtrennung vom Stromnetz zur Folge.

(2) Zur Beheizung sind nur mit elektrischem Strom betriebene Heizgeräte zugelassen. Die Heizstäbe oder Heizelemente müssen in einem geschlossenen Gehäuse geschützt angebracht werden. Bei dem Betrieb dieser Geräte ist zu beachten, dass für die unmittelbare Umgebung keine Brandgefahren entstehen können. Nicht benötigtes Verpackungsmaterial darf nicht in der Verkaufseinrichtung aufbewahrt werden.

(3) In jeder Verkaufseinrichtung ist ständig ein geprüfter Feuerlöscher mit einem Inhalt von 6 kg Löschmittel, geeignet für die Brandklassen A, B, C, betriebs- und griffbereit zu halten. In den Verkaufseinrichtungen, in denen Friteusen o. ä. betrieben werden, ist ein geeigneter Feuerlöscher zum Löschen von Fettbränden nach DIN EN 3 und eine Löschdecke betriebs- und griffbereit zu halten.

(4) Die Verwendung von Flüssiggas bei dem Weihnachtszauber wird nur in Ausnahmefällen zugelassen und bedarf der schriftlichen Erlaubnis durch 4point events, die unter Auflagen und Bedingungen erteilt werden kann. Darüber hinaus sind Behälter mit brennbaren Flüssigkeiten und Behälter, die brennbare Flüssigkeiten beinhaltet haben, innerhalb und außerhalb der Verkaufseinrichtung verboten. Soweit Petroleum o. ä. als Zubehör zu Öllampen etc. zum Verkauf zugelassen wird, ist eine geringfügige Vorratshaltung bei Einhaltung der notwendigen Sorgfaltspflicht gestattet.

(5) Jeder Aussteller ist verpflichtet, seinen Stand mit einem geeigneten Vorhängeschloss zu sichern. Für die Beschaffung dieses Schlosses hat jeder Aussteller selber Sorge zu tragen.

(6) Das Merkblatt für Lebensmittelstände gilt als Bestandteil dieser Bedingungen. Sofern der Verkauf von Lebensmitteln beabsichtigt ist, muss die Verkaufseinrichtung vom Mieter so gestaltet werden, dass alle notwendigen Auflagen erfüllt werden. Die Kosten dafür trägt der Mieter.

§ 6 Kosten, Zahlungstermine, Verzugsfolgen

(1) Für die Zuweisung eines Standes ist vom Teilnehmer ein Kostenbeitrag, gestaffelt nach Tarifgebieten, an 4point events zu entrichten.

(2) Für die Bemessung der Kostenbeiträge für Stände wird – außer bei Fahrgeschäften, die nach qm berechnet werden – die dem Kunden zugewandte Seite der Verkaufseinrichtung in betriebsbereitem Zustand über alles (inkl. Dachüberstand und auf volle 10 cm aufgerundet gemessen) als Verkaufsfront zugrunde gelegt. Für Angebote der Warengruppe a – d werden mindestens 3 m Verkaufsfront berechnet.

(3) Sofern Zusatzfläche (z.B. für Lagerzwecke) bereitgestellt wird, beträgt der Zuschlag je qm 1/18 des Frontmeterpreises.

(4) Der Kostenbeitrag  beträgt:
a) Bratwurst, Backfisch, Kartoffelerzeugnisse (wie Pommes-Frites, Reibekuchen u. ä.), Crepes, Poffertjespro lfdm € 600,- Nebenkostenpauschale € 350,-
b) Fleisch- und Fischwaren, belegte Brötchen, Gebäck, Teigwaren (außer Brotteigwaren) soweit nicht unter a) aufgeführt pro lfdm € 400,- Nebenkostenpauschale € 350,-
c) für einen Stand zum Verkauf von Lebens- und Genussmitteln, die nicht zumVerzehr vor Ort bestimmt sind pro lfdm € 300,- Nebenkostenpauschale € 350,-
d) für einen Platz zum Verkauf von allgemeinen Waren bzw. zum Angebot von Dienstleistungenpro lfdm € 200,- Nebenkostenpauschale € 150,-
e) für ein Fahrgeschäftje qm € 50,- (Mindestberechnung 38 qm) Nebenkostenpauschale € 350,-
f) Verkaufsstand: 4×3 Meter € 600 ,- 3×2 Meter € 400 ,-

(5) Eigene Verkaufsstände oder Verkaufswagen sind nicht zugelassen. Im Einzelfall kann eine schriftliche Ausnahmegenehmigung über 4point events erstellt werden.

(6) Vorstehende Beträge gelten zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer.

(7) Sofern die Berechnung eines angemessenen Kostenbeitrags nach o. g. Kriterien nicht möglich ist, wird eine Regelung durch Sondervertrag geschlossen.

(8) Der Kostenbeitrag ist zu Lasten des Teilnehmers, d. h. ohne Abzug von Überweisungs- und Abwicklungskosten auf das Konto von 4point events bei derSparkasse BottropIBAN:  DE93 4245 1220 0000 0356 67BIC: WELADED1BOTunter Angabe der Vertrags- oder Rechnungsnummer zu überweisen. Es gelten folgende Zahlungstermine: 50% des Kostenbeitrages innerhalb von 3 Wochen nach Zuweisung und Rechnungseingang. Der Restbetrag bis zum 1. Oktober 2014. Bei Zuweisung nach dem 1. Oktober 2014 können andere Zahlungstermine von 4point events festgelegt werden. Bei Nichteinhaltung der Zahlungstermine werden Verzugszinsen in Höhe von 8 % über dem Basiszinssatz nach § 247 BGB zzgl. einer Bearbeitungsgebühr in Höhe von 75,00 € fällig. Darüber hinaus behält sich 4point events vor, dem Teilnehmer die Zuweisung gemäß § 9 (Abs.3) zu entziehen und den Stand oder den Platz einem anderen Bewerber zuzuteilen, wenn der Teilnehmer die o. g. Kostenbeiträge nicht termingerecht entrichtet hat. Der Anspruch von 4Point Events auf Zahlung entstandener Gebühren und fällig gewordener Zinsen bleibt davon unberührt. Der Rücktritt muss schriftlich erfolgen, eine Bearbeitungsgebühr von 80 Euro ist unaufgefordert zu entrichten. Bei Rücktritt ab 14 Tage vor Marktbeginn oder Nichterscheinen erfolgt keine Erstattung der Standgebühr.

(9) Neben den vorgenannten Kostenbeiträgen sind die Anschluss- und Wartungskosten der elektrischen Anlage (Umlageberechnung, gestaffelt nach 3 Gruppen: bis 3 kW, über 3 bis 9 kW und über 9 kW bzw. Betriebe mit einem Warenangebot „zum Verzehr an Ort und Stelle“) sowie die Kosten des Stromverbrauchs (lndividual- oder Pauschalberechnung) von dem Teilnehmer unmittelbar an den von 4Point Events  beauftragten Elektriker zu entrichten. Dieser ist berechtigt, zu Beginn des Weihnachtszaubers von jedem Teilnehmer eine a-conto-Forderung, bestehend aus Grundbetrag, je nach KW-Anschluss, zuzüglich des voraussichtlichen Stromverbrauchs zu erheben.

(10) Wer mit Frischwasser versorgt werden möchte (Festanschluss mit Schlauch), muss sich mit eigenen wintertauglichen Schläuchen an eine der Wasseruhren am Wasserverteilerkasten anschließen. Es dürfen nur Schläuche verlegt und angeschlossen werden, die den Bestimmungen KTW und DVGW-W 270 entsprechen. Die Kosten werden nach dem Weihnachtszauber durch einen Pauschalbetrag für Anschlusskosten und eine individuelle Berechnung des Verbrauchs von dem Elektriker in Rechnung gestellt.

§ 7 Haftung

(1) Der Teilnehmer haftet für alle Schäden, die 4point events oder Dritten aus dem Geschäftsbetrieb und / oder der Benutzung des Standes nebst Zubehör entstehen.

(2) Der Teilnehmer haftet auch für Schäden, die an dem zugewiesenen Stand durch ihn selbst, seine Beauftragten oder Dritte verursacht werden, oder die auf schuldhafte Verletzung der von ihm übernommenen Pflichten zurückzuführen sind. Der Teilnehmer befreit 4point events von allen Schadenersatzansprüchen, die im Zusammenhang mit Schäden an den Verkaufseinrichtungen sowie wegen Nichterfüllung übernommener Pflichten von Dritten geltend gemacht werden können.

(3) Der Teilnehmer trägt insbesondere die Verkehrssicherungspflicht gemäß §§ 823, 836BGB hinsichtlich des Standes und der von ihm nach § 8 Abs. 11 zu reinigenden Flächen.

(4) Die Haftpflicht des Teilnehmers beginnt mit dem Zeitpunkt, der ihm von 4point events nach § 3 Abs. 5 dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen als Zeitpunkt des Bezuges mitgeteilt wird. Sie endet mit der endgültigen Räumung des Standes durch den Teilnehmer.

(5) Der Teilnehmer muss entsprechende Haftpflichtversicherungen abschließen und 4point events gegenüber nachweisen. 4point events behält sich vor, im Einzelfall die Höhe der Deckungssumme zu bestimmen.

(6) Für sämtliche von dem Teilnehmer eingebrachten Gegenstände übernimmt 4point events keine Haftung; diese lagern ausschließlich auf Gefahr des Teilnehmers.

(7) Kommt der Weihnachtszauber aus Gründen, die 4point events nicht zu vertreten hat, nicht oder nicht rechtzeitig zustande, oder wird es durch höhere Gewalt oder durch andere nicht von 4point events zu vertretende Gründe, insbesondere durch Versagen von Einrichtungen oder durch Vorliegen von Betriebsstörungen, gestört, bestehen keine Ansprüche gegen 4point events.

(8) Bei Beeinträchtigungen durch Baumaßnahmen im Bereich des Weihnachtszaubers oder in dessen Umgebung sind Ansprüche gegen 4point events ausgeschlossen.

§ 8 Marktordnung

Die nachfolgenden Verhaltensregeln sind von allen Teilnehmern zu befolgen. Die Einhaltung der Regeln wird von Beauftragten durch 4point events überwacht. Ihren Weisungen ist unverzüglich Folge zu leisten.

(1) Allgemeine Verhaltensregeln
Alle Teilnehmer müssen sich so verhalten, dass niemand geschädigt, gefährdet oder mehr als nach den Umständen unvermeidbar behindert oder belästigt wird.

(2) Es ist darauf zu achten, dass keine Ausgänge oder Notausgänge von Gebäuden zugestellt werden. Die für eine Brandbekämpfung erforderlichen Hydranten dürfen weder verstellt noch überbaut werden.

(3) Bezug der Stände und Plätze Mitteilungen von 4point events gemäß § 3 Abs. 7 dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen über den Standort des Standes bzw. die Lage des Platzes und den Zeitpunkt des Bezuges bzw. des Aufbaus sind genau einzuhalten.

(4) Verkaufs- und Betriebszeiten
Die in § 1 Abs. 2 der Allgemeinen Geschäftsbedingungen festgelegten Verkaufs- und Betriebszeiten sind von dem Teilnehmer genau einzuhalten.Die Anlieferung darf nur in der Zeit von 13:00 Uhr bis 15:00 Uhr erfolgen. Hierzu sind die ausgewiesenen, öffentlichen Parkplätze zu benutzen.Die Fläche darf grundsätzlich nicht mit Kraftfahrzeugen befahren werden. Lieferanten sind vom Teilnehmer entsprechend anzuweisen. Sofern bei unabweisbarer Notwendigkeit eine schriftliche Ausnahmegenehmigung erteilt wird, ist der Teilnehmer in besonderem Maße für den Schutz der Platzoberfläche verantwortlich (vgl. Abs. 5).

(5) Schutz der Platzoberfläche
Bei Aufbau, Abbau und Betrieb der Verkaufseinrichtungen hat jeder Teilnehmer in geeigneter Weise Vorsorge zu treffen, dass die Oberfläche des Platzes nicht beschädigt oder verschmutzt wird. Schmutzwasser darf nur an den ausdrücklich gekennzeichneten Abwasserstellen entsorgt werden. Für alle Schäden an der Platzoberfläche ist der Teilnehmer ersatzpflichtig.

(6) Verlegen von Leitungen
Auf dem Weihnachtszauber dürfen grundsätzlich keine Leitungen (z.B. für Strom, Telefon, Frischwasser, Schmutzwasser) verlegt werden. Bei unabweisbarer Notwendigkeit ist eine vorherige Zustimmung durch 4point events erforderlich. Freiliegende Leitungen sind so abzudecken, dass eine Behinderung / Gefährdung der Besucher ausgeschlossen ist.

(7) Warenauslage, Werbung
An den Außenseiten der Verkaufseinrichtungen und auf allen Verkehrsflächen dürfen keine Waren ausgehängt oder ausgelegt werden. Werbung muss angebotsbezogen sein und darf gleichfalls nur innerhalb der Verkaufseinrichtung durchgeführt werden. Das Aufstellen von Werbetafeln (Reitern) ist nicht erlaubt. Über Ausnahmen entscheidet 4point events im Einzelfall. Jeder Standbetreiber hat im Stand seinen Namen sowie eine gültige Handynummer gut sichtbar anzubringen. Sämtliche zum Verkauf angebotenen Objekte unterliegen der Preisauszeichnungspflicht.

(8) Schirme, Dekoration und Unterstände
Es dürfen keine Schirme mit Werbeaufdrucken aufgestellt werden. Das Aufstellen von Schirmen oder Unterständen bedarf der Erlaubnis durch 4point events. Sämtliche Dekorationen wie z. B. Vorhänge, Abdeckungen, Überdachungen usw. sind nur aus Materialien zulässig, die hinsichtlich ihrer Brennbarkeit als „schwer entflammbar“ (Baustoffklasse B 1 nach DIN 4102-1) eingestuft sind.

(9) Musikdarbietungen, Ausrufen, sonstiges Verhalten
Musikdarbietungen jeder Art, Ausrufen von Waren und Dienstleistungen sowie lautes oder aggressives Verhalten gegenüber dem Publikum sind untersagt. Bei Musikdarbietungen entscheidet 4point events nach Absprache mit der Stadt Bottrop nach freiem Ermessen über Ausnahmen. In der Zeit von 23.00 Uhr bis 6.00 Uhr sind Betätigungen verboten, die die Nachtruhe stören können (vgl. § 9 Landesimmissionsgesetz NW).(10) Rauchen, offenes FeuerInnerhalb der Verkaufseinrichtungen ist das Rauchen und die Verwendung offenen Feuers (z.B. brennende Kerzen) verboten. Ausnahmen sind nach vorheriger Absprache mit 4point events möglich.

(11) Reinigung, Notfall
Jeder Teilnehmer ist verpflichtet, die Fläche vor, neben und hinter seiner Verkaufseinrichtung im Umkreis von 3 m jederzeit sauber zu halten. Betriebe, die Lebens- und Genussmittel zum Verzehr vor Ort verkaufen, müssen ihre Tische, Ablagen und Unterstände jederzeit sauber halten. Die o. g. Reinigungspflichten gelten auch, wenn 4point events Reinigungsarbeiten mit eigenem oder fremdem Personal durchführen lässt. Imbissbetriebe müssen ausreichend große Abfallbehälter aufstellen und nach Bedarf (notfalls auch bei Hochbetrieb) in die Container an der Abfallsammelstelle entleeren.b) Für Notfälle, wie z. B. Sturm gilt der von 4point events aufgestellte Notfallplan.

(12) Umweltschutz beim Weihnachtszauber
Nach den Bestimmungen der Verpackungsverordnung und des Landesabfallgesetzes ist jedermann verpflichtet, die Entstehung von Abfällen zu vermeiden bzw. so gering wie möglich zu halten (Abfallvermeidung) und unvermeidbaren Abfall einer ordnungsgemäßen Verwertung bzw. Entsorgung (Abfalltrennung, Abfallbeseitigung) zuzuführen.
a) Abfallvermeidung: Die Teilnehmer des Weihnachtszaubers verpflichten sich in besonderem Maße zur Vermeidung von Abfällen. Dies ist insbesondere möglich
• wenn sie z.B. ihre Speisen und Getränke in Mehrwegsystemen anbieten. Sollten sie nicht über ausreichend Geschirr und Spülmaschinen verfügen, hilft die Abfall- und Umweltberatung mit Informationen über umweltschonende Alternativen.
• wenn sie Produkte in Mehrfach- oder Portionsverpackungen vermeiden (z.B. bei Senf, Zucker, Milch, etc).
• wenn sie Dosen, Einwegflaschen, Einweggläser oder Kunststoff-Einwegmaterialien aus ihrem Sortiment verbannen.
• wenn sie z. B. Servietten nur einzeln und auf Anfrage herausgeben.
• wenn sie Müllsäcke aus PE-Material mit einer max. Stärke von 23 µ verwenden.
• wenn sie wieder verwendbare Dekorationen für die Standgestaltung verwenden.
Grundsätzlich gilt: Der ggf entstehende Abfall sollte mit möglichst wenig Schadstoffen belastet sein. Die Verwendung von PVC- oder Metallfolien bei der Standgestaltung oder Essensabgabe ist daher untersagt.
b) Abfalltrennung, AbfallbeseitigungDie Teilnehmer des Weihnachtszaubers verpflichten sich ebenfalls in besonderem Maße, unvermeidbare Abfälle soweit wie möglich einer Weiterverwertung zuzuführen. Eine Entsorgung von Fetten, Ölen und Teigen aus der Lebensmittelzubereitung über die „Abwasserstellen“ oder die Restmüllcontainer ist verboten. Für Schäden, die durch Zuwiderhandlungen entstehen, ist der Teilnehmer ersatzpflichtig.

(13) Umgang mit brennbaren Gasen (Voraussetzung: Sondergenehmigung durch 4point events)

Innerhalb von fliegenden Bauten und  Verkaufsständen dürfen keine Gasflaschen aufgestellt werden. Druckgasbehälter mit brennbaren Gasen müssen außerhalb der Verkaufsstände in besonderen verschließbaren und nicht brennbaren Schutzschränken untergebracht werden. Der Flaschenschrank ist mit Be- und Entlüftungsöffnungen zu versehen. Vor diesen Öffnungen ist eine Sicherheitszone von 1,00 m einzuhalten. Auf den Schutzschränken ist ein dauerhaftes Schild mit folgendem Wortlaut anzubringen: Flüssiggas-Anlage Feuer und Rauchen verboten! Die Herstellerangaben sind zu beachten. Bei diesen Geräten müssen die Druckgasflaschen außerhalb der Verkaufsstände in besonderen verschließbaren und nicht brennbaren Schutzschränken untergebracht werden!Bei allen Verbrauchern ist zwischen Flüssiggasflasche und dem Schlauch zum Verbraucher eine zugelassene Schlauchbruchsicherung einzubauen. Hierdurch wird die Gaszufuhr automatisch unterbrochen, wenn der Gasschlauch abreißt oder durch Brandeinwirkung von außen abbrennt. Diese Schlauchbruchsicherung ist auch bei fest verlegten Leitungen einzubauen. Die Flüssiggasanlagen sind jährlich durch eine Fachfirma überprüfen zu lassen! An Orten, an denen die genannten Sicherheitsabstände nicht eingehalten werden können, ist der Umgang mit Flüssiggas nicht zulässig. Die Prüfbescheinigung der Gasanlagenüberprüfung ist bei der  Gebrauchsabnahme am 14. November 2014 dem Abnahmebeamten der Berufsfeuerwehr und generell jederzeit während des Weihnachtszaubers vorzulegen. Druckgasbehälter dürfen auf dem Weihnachtszauber nicht gelagert werden.

(14) Räumung der Verkaufseinrichtung
Die Teilnehmer müssen ihren Stand innerhalb eines Werktages nach Auslauf ihres Vertrages in der Zeit von 09:00 Uhr bis 12:00 Uhr durch nähere Anweisung der Beauftragten von 4Point Events räumen. Sie müssen ihren Stand bzw. ihren Platz in sauberem Zustand und ohne Hinterlassung irgendwelcher Reste zurücklassen und die Verkaufseinrichtung in den Urzustand der Übergabe versetzen. Die Abnahme erfolgt durch einen Beauftragten von 4 Point Events.

(15) Jugendschutzgesetz ist zu beachten
Die Aussteller sind verpflichtet, die Bestimmungen des Jugendschutzgesetzes gewissenhaft einzuhalten (dies betrifft insbesondere den Ausschank von alkoholischen Getränken). Die Standbetreiber sind verpflichtet, einen entsprechenden Auszug aus dem Jugendschutzgesetz in ihrem Stand anzubringen.

§ 9 Folgen von Vertragsverletzungen

(1) 4point events kann den Teilnehmer für jeden Fall schuldhafter Nichtbeachtung der nachfolgend genannten Bestimmungen mit einer Vertragsstrafe bis zu 15% der individuellen Standgebühr belegen:
– Betriebszeiten (§ 1 Abs. 2)
– Waren- und Leistungsangebot (§ 2 Abs. 2)
– Warenauslage I Werbung (§ 9 Abs. 7,8, 9)

(2) Alle Vertragsstrafen dürfen zusammen die Höhe des nach § 6 zu errechnenden Kostenbeitrages (Standgeld) nicht überschreiten. Einer Androhung der Vertragsstrafe bedarf es nicht.

(3) Neben oder anstelle der Vertragsstrafe, insbesondere bei nicht rechtzeitiger Zahlung des Kostenbeitrages, kann 4point events dem Teilnehmer die Zuweisung nach vorheriger Abmahnung entziehen und den Stand oder Platz anderweitig zuteilen, ohne dass deshalb irgendwelche Ansprüche gegen 4point events geltend gemacht werden können. Daneben kann 4point events Ersatz ihres Schadens verlangen. Bereits entrichtete Kostenbeiträge verbleiben bei 4point events.

(4) Neben oder anstelle der Vertragsstrafe und / oder der Entziehung der Zuweisung kann 4point events Pflichten, die dem Teilnehmer obliegen, von ihm jedoch nicht rechtzeitig erfüllt werden, auf Kosten des Teilnehmers selbst erfüllen oder auch Dritte erfüllen lassen. In Fällen, bei denen Gefahr im Verzuge liegt, bedarf es einer Androhung nicht. Die Vertragsstrafe kann im Wiederholungsfall heraufgesetzt werden.

§ 10 Beachtung öffentlich rechtlicher Vorschriften, Gerichtsstandsvereinbarung

(1) Öffentlich-rechtliche Vorschriften, insbesondere die Gewerbeordnung, die Hygiene-Verordnung und das Gesetz zum Schutz der Sonn- und Feiertage sowie straßenverkehrsrechtliche Vorschriften, bleiben unberührt und sind zu beachten.

(2) Als Erfüllungsort und Gerichtsstand gilt Bottrop als vereinbart.

Bottrop, im Juli 2016
4point events
Holger Czeranski, Marvin Fleischer und Stephan Kückelmann GbR
Hegestr. 50
46244 Bottrop

E-Mail: info@weihnachtsmarkt-bottrop.de
Internet: www.weihnachtsmarktbottrop.de

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